====== Beschwerde gegen Kostenverteilung und Kostenfestsetzung ====== Regel 97 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Beschwerde gegen die Kostenverteilung und Kostenfestsetzung im Einspruchsverfahren. Regel 97 (1) EPÜ -> [[Kostenverteilung als Beschwerdegegenstand]] \\ Die Verteilung der Kosten des Einspruchsverfahrens kann nicht einziger Gegenstand einer Beschwerde sein. Regel 97 (2) EPÜ -> [[Beschwerde gegen Kostenfestsetzung]] \\ Eine Entscheidung über die Festsetzung des Betrags der Kosten des Einspruchsverfahrens ist mit der Beschwerde nur anfechtbar, wenn der Betrag den der Beschwerdegebühr übersteigt. ===== siehe auch ===== AO EPÜ, Teil 6, Kapitel I -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 6, Kapitel I EPÜ: Beschwerdeverfahren|Beschwerdeverfahren]] \\ Dieser Teil behandelt das Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts. Er umfasst Vorschriften zur Einlegung und Begründung von Beschwerden, zur Prüfung und Verwerfung von Beschwerden sowie zur Form der Entscheidungen der Beschwerdekammer. Zudem werden die Anträge auf Überprüfung durch die Große Beschwerdekammer geregelt.