====== Beschwerde gegen Kostenfestsetzung ====== Regel 97 (2) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass eine Entscheidung über die Festsetzung des Betrags der Kosten des Einspruchsverfahrens mit der Beschwerde nur anfechtbar ist, wenn der Betrag den der Beschwerdegebühr übersteigt. **Regel 97 (2) EPÜ** Eine Entscheidung über die Festsetzung des Betrags der Kosten des [[Einspruchsverfahren|Einspruchsverfahrens]] ist mit der Beschwerde nur anfechtbar, wenn der Betrag den der Beschwerdegebühr übersteigt. ===== siehe auch ===== Regel 97 EPÜ -> [[Beschwerde gegen Kostenverteilung und Kostenfestsetzung]] \\ Beschreibt die Beschwerde gegen die Kostenverteilung und Kostenfestsetzung im Einspruchsverfahren.