====== Beschreibung, Patentansprüche und Zeichnungen ====== Regel 73 (1) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die europäische Patentschrift die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen enthält. **Regel 73 (1) EPÜ** Die europäische Patentschrift enthält die Beschreibung, die Patentansprüche und gegebenenfalls die Zeichnungen. Außerdem wird darin die Frist für den Einspruch gegen das europäische Patent angegeben. ===== siehe auch ===== Regel 73 EPÜ -> [[Inhalt und Form der Patentschrift]] \\ Beschreibt den Inhalt und die Form der Patentschrift.