====== Beschluss ====== Ein Beschluss des [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamts]] (EPA) ist eine formelle Entscheidung, die in einem [[Verfahren]] vor dem EPA getroffen wird. Diese Entscheidungen können verschiedene Formen annehmen, einschließlich der Gewährung oder Ablehnung von Patentanmeldungen, der Behandlung von Einsprüchen und der Entscheidung über Anträge auf Beschränkung oder Widerruf von Patenten. Die Entscheidungen des EPA sind in den Vorschriften des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] geregelt, insbesondere in Bezug auf die Verfahren zur [[Erteilung]] und [[Aufrechterhaltung]] von Patenten. Artikel 97 EPÜ [-> [[Erteilung oder Zurückweisung]] ] beschreibt beispielsweise die Verfahren und Entscheidungen, die zur [[Patenterteilung]] führen. Entscheidungen des EPA können in bestimmten Fällen durch [[Beschwerde]] angefochten werden, wie es in Artikel 106 EPÜ [-> [[Beschwerdefähige Entscheidungen]]] vorgesehen ist. ===== siehe auch ===== EPA -> [[Europäisches Patentamt]] \\ Die für die Erteilung europäischer Patente zuständige Behörde.