====== Durchführung einer Berichtigungsbuchung ====== 8.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) beschreibt die Durchführung einer Berichtigungsbuchung, wenn Unrichtigkeiten bei der Abbuchung festgestellt werden. **8.2 VAA** Stellt das EPA Unrichtigkeiten bei der Ausführung des automatischen Abbuchungsauftrags fest, so führt es eine entsprechende Berichtigungsbuchung mit Wirkung für den ursprünglichen maßgebenden Zahlungstag durch. ===== siehe auch ===== VAA, Abschnitt 8 -> [[Änderungsbuchung]]; [[Berichtigungsbuchung]] \\ Regelt die Durchführung von Änderungs- und Berichtigungsbuchungen bei Änderungen oder Unrichtigkeiten in der Abbuchung.