====== Beratungssprachen ====== Artikel 31 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass der Verwaltungsrat bei seinen Beratungen die deutsche, englische und französische Sprache verwendet. **Artikel 31 (1) EPÜ** Der Verwaltungsrat bedient sich bei seinen Beratungen der deutschen, englischen und französischen Sprache. ===== siehe auch ===== Artikel 31 EPÜ -> [[Sprachen des Verwaltungsrats]] \\ Beschreibt die Sprachenregelungen für die Beratungen und Dokumente des Verwaltungsrats.