====== Belastung mit Jahresbeiträgen ====== Nr. 16.1 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Belastung von laufenden Konten mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern. **Nr. 16.1 VLK** Laufende Konten können gegen Vorlage eines vom epi unterzeichneten Abbuchungsauftrags mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern belastet werden. ===== siehe auch ===== Nr. 16 VLK -> [[Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter]] \\ Regelt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter auf laufende Konten.