====== Belastung des laufenden Kontos ====== Nr. 7 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Verfahren und Bedingungen für die Belastung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt, einschließlich der Einreichung von Abbuchungsaufträgen und der Bearbeitungsreihenfolge. Nr. 7.1 VLK -> [[Arten von Abbuchungsaufträgen und Einreichung]] \\ Beschreibt die Arten von Abbuchungsaufträgen und die zulässigen Wege der Einreichung. Nr. 7.2 VLK -> [[Bearbeitung von Abbuchungsaufträgen]] \\ Das EPA bearbeitet Abbuchungsaufträge in der Regel sofort nach Eingang. Nr. 7.3 VLK -> [[Reihenfolge der Bearbeitung von Zahlungen]] \\ Legt die Reihenfolge fest, in der Zahlungen bearbeitet werden. Nr. 7.5 VLK -> [[Sicherheitsmechanismus für Auffüllungen]] \\ Beschreibt den Sicherheitsmechanismus für Auffüllungen von laufenden Konten. ===== siehe auch ===== VLK, Kapitel 7 -> [[Vorschriften über das laufende Konto#Kapitel 7: Belastung des laufenden Kontos|Belastung des laufenden Kontos]] \\ Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Belastung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt, einschließlich der Einreichung von Abbuchungsaufträgen und der Bearbeitungsreihenfolge.