====== Beispiele für fehlenden technischen Charakter ====== Die Wahrnehmungsprozesse einer Testperson, die in einem Geruchsauswahltest Gerüchen ausgesetzt wird, sind keine gedanklichen Tätigkeiten im Sinne von Artikel 52 (2) c) EPÜ. Dennoch können Phänomene der menschlichen Wahrnehmung nicht als technisch bezeichnet werden.((Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/02 - Leitsatz)) Weder die Verwendbarkeit des Ergebnisses eines Verfahrens für eine technische oder gewerbliche Tätigkeit noch seine etwaige Nützlichkeit, Tauglichkeit oder Vermarktbarkeit ist eine hinreichende Bedingung für die Feststellung, dass diesem Ergebnis oder dem Verfahren selbst technischer Charakter zukommt.((Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/02 - Leitsatz)) Weder die Verwendbarkeit des Ergebnisses eines Verfahrens für eine technische oder gewerbliche Tätigkeit noch seine etwaige Nützlichkeit, Tauglichkeit oder Vermarktbarkeit ist eine hinreichende Bedingung für die Feststellung, dass diesem Ergebnis oder dem Verfahren selbst technischer Charakter zukommt.((EPA, Entscheidung vom 22. 3. 2006 – T 619/02 – 3.4.2. - Nr. 2.6.2 der Entscheidungsgründe)) ===== siehe auch ===== -> [[Technischer Charakter]] \\