====== Behörde, bei der die europäische Patentanmeldung eingereicht wird ====== **Regel 35 (1) AO EPÜ** [[Europäische Patentanmeldung]]en können schriftlich beim [[Europäischen Patentamt]] in München, Den Haag oder Berlin oder bei den in Artikel 75 Absatz 1 b) [-> [[Einreichung der europäischen Patentanmeldung]]] genannten Behörden eingereicht werden. ===== siehe auch ===== Artikel 75 (1) EPÜ -> [[Einreichung der europäischen Patentanmeldung]]