====== Behandlung von Patentverletzungen ======
Artikel 64 (3) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass eine Verletzung des europäischen Patents nach nationalem Recht behandelt wird.
**Artikel 64 (3) EPÜ**
Eine Verletzung des europäischen Patents wird nach nationalem Recht behandelt.
===== siehe auch =====
Artikel 64 EPÜ -> [[Rechte aus dem europäischen Patent]] \\
Legt die Rechte fest, die aus einem europäischen Patent resultieren.
====== Behandlung von Patentverletzungen ======
Artikel 64 (3) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass eine Verletzung des europäischen Patents nach nationalem Recht behandelt wird.
**Artikel 64 (3) EPÜ**
Eine Verletzung des europäischen Patents wird nach nationalem Recht behandelt.
===== siehe auch =====
Artikel 64 EPÜ -> [[Rechte aus dem europäischen Patent]] \\
Beschreibt die Rechte, die aus einem europäischen Patent resultieren.