====== Beendigung des automatischen Abbuchungsverfahrens ====== Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln die Bedingungen, unter denen ein automatischer Abbuchungsauftrag seine Wirkung verliert. 11.1 VAA -> [[Verlust der Wirkung bei bestimmten Ereignissen]] \\ Ein automatischer Abbuchungsauftrag verliert seine Wirkung bei bestimmten Ereignissen, wie der Erteilung eines Patents oder der Rücknahme einer Anmeldung. 11.2 VAA -> [[Verlust der Wirkung bei Beendigung des PCT-Verfahrens]] \\ In anderen Fällen verliert der automatische Abbuchungsauftrag seine Wirkung mit der Beendigung des PCT-Verfahrens. ===== siehe auch ===== VAA -> [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] \\ Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.