====== "Beanspruchte Erfindung" ====== Die "beanspruchte Erfindung" bezieht sich auf den spezifischen Gegenstand oder das spezifische Verfahren, das durch die [[Ansprüche]] in einer [[Patentanmeldung]] definiert ist. Diese Ansprüche legen die technischen [[Merkmale der Erfindung]] fest, um den [[Schutzbereich]] zu definieren. Eine beanspruchte Erfindung muss technische Merkmale enthalten, die sie von dem bereits bekannten [[Stand der Technik]] unterscheiden, um als [[neu]] und [[erfinderisch]] eingestuft zu werden. ===== siehe auch ===== Art. 84 EPÜ -> [[Patentansprüche]]\\ Regelt die Anforderungen an die Patentansprüche.