====== Authentifizierung von Vollmachten ====== Artikel 3 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] definiert die zulässigen Methoden zur Unterzeichnung und Authentifizierung von Vollmachten vor dem EPA. **Artikel 3 - Unterzeichnung** Vollmachten können durch eine eigenhändige Unterschrift, eine Faksimile-Signatur1, eine alphanumerische Signatur2 oder eine digitale Signatur unter den vom EPA festgelegten Bedingungen3 authentifiziert werden. ===== siehe auch ===== ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\ Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.