====== Auswahlerfindung ====== Im Zusammenhang mit der Frage der Neuheit einer Auswahlerfindung ist die Auswahl eines numerischen Unterbereiches aus einem vorbekannten breiteren Bereich möglich, wenn jede der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:((T 279/89)) (i) der ausgewählte Unterbereich muss eng sein; (ii) der ausgewählte Unterbereich muss hinreichend weit enfernt sein von dem durch Beispiele illustrierten bekannten Bereich; und (iii) der Auswahlbereich sollte nicht eine zufällige Ausführungsform des Standes der Technik sein, sondern eine neue Erfindung darstellen (gezielte Auswahl). ===== siehe auch ===== Art. 56 EPÜ -> [[Erfinderische Tätigkeit]]