====== Auflistung der Schriftstücke ====== Regel 61 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die Schriftstücke im Zusammenhang mit den Patentansprüchen aufgeführt werden, auf die sie sich beziehen. **Regel 61 (2) EPÜ** Die Schriftstücke werden im Zusammenhang mit den Patentansprüchen aufgeführt, auf die sie sich beziehen. Gegebenenfalls werden die maßgeblichen Teile jedes Schriftstücks näher gekennzeichnet. ===== siehe auch ===== Regel 61 EPÜ -> [[Inhalt des europäischen Recherchenberichts]] \\ Legt fest, welche Angaben der europäische Recherchenbericht enthalten muss.