====== Aufhebung alter Beschlüsse zur Vollmachtseinreichung ====== Artikel 4 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] hebt den Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts von 2007 zur Einreichung von Vollmachten auf. **Artikel 4 - Aufhebung früherer Beschlüsse** Mit Inkrafttreten dieses Beschlusses tritt der Beschluss der Präsidentin des Europäischen Patentamts vom 12. Juli 2007 über die Einreichung von Vollmachten (Sonderausgabe Nr. 3, ABl. EPA 2007, L.1) außer Kraft. ===== siehe auch ===== ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\ Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.