====== Aufgaben des Präsidiums ====== Artikel 28 (4) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass das Präsidium die Aufgaben wahrnimmt, die ihm der Verwaltungsrat nach Maßgabe der Geschäftsordnung zuweist. **Artikel 28 (4) EPÜ** Das Präsidium nimmt die Aufgaben wahr, die ihm der Verwaltungsrat nach Maßgabe der Geschäftsordnung zuweist. ===== siehe auch ===== Artikel 28 EPÜ -> [[Präsidium]] \\ Beschreibt die Bildung und Aufgaben eines Präsidiums des Verwaltungsrats.