====== Aufgabe der Europäischen Patentorganisation ====== Artikel 4 (3) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Aufgabe der Organisation, europäische Patente zu erteilen, und die Überwachung dieser Aufgabe durch den Verwaltungsrat. **Art. 4 (3) EPÜ** Die Organisation [-> [[Europäische Patentorganisation]]] hat die Aufgabe, [[europäisches Patent|europäische Patente]] zu erteilen. Diese Aufgabe wird vom [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamt]] durchgeführt, dessen Tätigkeit vom [[Verwaltungsrat]] überwacht wird. ===== siehe auch ===== Artikel 4 EPÜ -> [[Europäische Patentorganisation]] \\ Beschreibt die Gründung und Struktur der Europäischen Patentorganisation.