====== Auffüllungen, Rückzahlungen vom laufenden Konto und Überweisungen zwischen laufenden Konten ====== Nr. 3 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Verfahren zur Auffüllung, Rückzahlung und Überweisung von Geldern zwischen laufenden Konten beim Europäischen Patentamt. Nr. 3.1 VLK -> [[Erste Zahlung und Auffüllung des laufenden Kontos]] \\ Beschreibt die erste Zahlung nach Eröffnung des Kontos und die regelmäßige Auffüllung zur Sicherstellung ausreichender Deckung. Nr. 3.2 VLK -> [[Zahlungen zur Auffüllung des laufenden Kontos]] \\ Erklärt die Anforderungen für Zahlungen zur Auffüllung des Kontos, einschließlich der Angabe im Verwendungszweck. Nr. 3.3 VLK -> [[Möglichkeiten der Rückzahlung vom laufenden Konto]] \\ Beschreibt die Gründe und Möglichkeiten für Rückzahlungen vom laufenden Konto. Nr. 3.4 VLK -> [[Antragstellung für Rückzahlungen]] \\ Regelt die Antragstellung für Rückzahlungen und die erforderlichen Nachweise. Nr. 3.5 VLK -> [[Überweisungen zwischen laufenden Konten]] \\ Erklärt die Bedingungen für Überweisungen zwischen laufenden Konten beim EPA. Nr. 3.6 VLK -> [[Einreichung von Anträgen für Rückzahlungen und Überweisungen]] \\ Beschreibt die Einreichung von Anträgen für Rückzahlungen und Überweisungen. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.