====== Auffüllung des laufenden Kontos nach Mitteilung des Fehlbetrags ====== Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln das Vorgehen nach Auffüllung des Kontos bei einem vorherigen Fehlbetrag und die Fortsetzung der Abbuchungen. 7.1 VAA -> [[Ausführung ausstehender Abbuchungsaufträge]] \\ Führt ausstehende Abbuchungsaufträge aus und setzt die automatische Abbuchung in der festgelegten Reihenfolge fort. 7.2 VAA -> [[Zeitpunkt der Zahlung bei Auffüllung]] \\ Die ausstehende Zahlung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem das Konto aufgefüllt wurde. ===== siehe auch ===== VAA -> [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] \\ Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.