====== Arten von Abbuchungsaufträgen und Einreichung ====== Nr. 7.1 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Arten von Abbuchungsaufträgen und die zulässigen Wege der Einreichung. **Nr. 7.1 VLK** Die Belastung des laufenden Kontos erfolgt ausschließlich auf der Grundlage eines vom Kontoinhaber oder vom bevollmächtigten Vertreter unterzeichneten oder authentifizierten elektronischen Abbuchungsauftrags. Beim Abbuchungsauftrag kann es sich handeln um: - Einzel- oder Sammelabbuchungsaufträge, - Automatische Abbuchungsaufträge. Der Abbuchungsauftrag ist in einem elektronisch verarbeitbaren Format (XML) auf einem der folgenden Wege einzureichen: - Über die Zentrale Gebührenzahlung, - Über MyEPO Portfolio, - Über die Online-Einreichung des EPA mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E, 2300E oder 1038E oder die Online-Einreichung 2.0 mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E, 2300E, 3002E oder 1038E, - Über die Online-Einreichung des EPA oder ePCT unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung oder die Online-Einreichung 2.0 mit den Formblättern PCT/RO/101 und PCT/IPEA/401. ===== siehe auch ===== Nr. 7 VLK -> [[Belastung des laufenden Kontos]] \\ Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Belastung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.