====== Anzahl der Patentansprüche ======
**Regel 43 (5) AO EPÜ**
Die Anzahl der [[Patentansprüche]] hat sich mit Rücksicht auf die Art der beanspruchten [[Erfindung]] in vertretbaren Grenzen zu halten. Die Patentansprüche sind fortlaufend mit arabischen Zahlen zu nummerieren.
Regel 43 (1-4), (6-7) AO EPÜ -> [[Form und Inhalt der Patentansprüche]]
===== siehe auch =====
Regel 41-50 -> [[Anmeldebestimmungen]] \\
Teil 3 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zur Europäischen Patentanmeldung]] \\
AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
====== Anzahl der Patentansprüche ======
Regel 43 (5) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass sich die Anzahl der Patentansprüche mit Rücksicht auf die Art der beanspruchten Erfindung in vertretbaren Grenzen zu halten hat.
**Regel 43 (5) EPÜ**
Die Anzahl der Patentansprüche hat sich mit Rücksicht auf die Art der beanspruchten Erfindung in vertretbaren Grenzen zu halten.
Die Patentansprüche sind fortlaufend mit arabischen Zahlen zu nummerieren.
===== siehe auch =====
Regel 43 EPÜ -> [[Form und Inhalt der Patentansprüche]] \\
Legt fest, wie die Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung abzufassen sind.