====== Anzahl der Patentansprüche ====== **Regel 43 (5) AO EPÜ** Die Anzahl der [[Patentansprüche]] hat sich mit Rücksicht auf die Art der beanspruchten [[Erfindung]] in vertretbaren Grenzen zu halten. Die Patentansprüche sind fortlaufend mit arabischen Zahlen zu nummerieren. Regel 43 (1-4), (6-7) AO EPÜ -> [[Form und Inhalt der Patentansprüche]] ===== siehe auch ===== Regel 41-50 -> [[Anmeldebestimmungen]] \\ Teil 3 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zur Europäischen Patentanmeldung]] \\ AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ ====== Anzahl der Patentansprüche ====== Regel 43 (5) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass sich die Anzahl der Patentansprüche mit Rücksicht auf die Art der beanspruchten Erfindung in vertretbaren Grenzen zu halten hat. **Regel 43 (5) EPÜ** Die Anzahl der Patentansprüche hat sich mit Rücksicht auf die Art der beanspruchten Erfindung in vertretbaren Grenzen zu halten. Die Patentansprüche sind fortlaufend mit arabischen Zahlen zu nummerieren. ===== siehe auch ===== Regel 43 EPÜ -> [[Form und Inhalt der Patentansprüche]] \\ Legt fest, wie die Patentansprüche einer europäischen Patentanmeldung abzufassen sind.