====== Anwendung des Widerrufsverfahrens auf spätere Ausführungstermine ====== Nr. 6.3 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) erläutert die Anwendung des Widerrufsverfahrens auf Abbuchungsaufträge mit späterem Ausführungstermin. **Nr. 6.3 VLK** Dieses Widerrufsverfahren gilt entsprechend für Abbuchungsaufträge mit späterem Ausführungstermin gemäß Nummer 5.4.1 Absatz 2. ===== siehe auch ===== Nr. 6 VLK -> [[Widerruf eines Abbuchungsauftrags]] \\ Beschreibt das Verfahren zum Widerruf eines Abbuchungsauftrags.