====== Anwendung des PCT ====== Artikel 150 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Anwendung des PCT nach Maßgabe dieses Teils. **Artikel 150 (1) EPÜ** Der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 19. Juni 1970, im Folgenden PCT genannt, ist nach Maßgabe dieses Teils anzuwenden. ===== siehe auch ===== Artikel 150 EPÜ -> [[Anwendung des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens]] \\ Regelt die Anwendung des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT).