====== Anwendung der Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung ====== Regel 76 (3) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung auf die Einspruchsschrift entsprechend anzuwenden sind. **Regel 76 (3) EPÜ** Die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung sind auf die Einspruchsschrift entsprechend anzuwenden. ===== siehe auch ===== Regel 76 EPÜ -> [[Form und Inhalt des Einspruchs]] \\ Beschreibt die Form und den Inhalt des Einspruchs. ====== Anwendung der Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung ====== Regel 99 (3) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung auf die Beschwerdeschrift, die Beschwerdebegründung und die im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden sind. **Regel 99 (3) EPÜ** Die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung sind auf die Beschwerdeschrift, die Beschwerdebegründung und die im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden. ===== siehe auch ===== Regel 99 EPÜ -> [[Inhalt der Beschwerdeschrift und der Beschwerdebegründung]] \\ Beschreibt den Inhalt der Beschwerdeschrift und der Beschwerdebegründung. ====== Anwendung der Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung ====== Regel 107 (3) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung auf den Antrag auf Überprüfung und die im Verfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden sind. **Regel 107 (3) EPÜ** Die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung sind auf den Antrag auf Überprüfung und die im Verfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden. ===== siehe auch ===== Regel 107 EPÜ -> [[Inhalt des Antrags auf Überprüfung]] \\ Beschreibt den Inhalt des Antrags auf Überprüfung.