====== Anwendung der Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung ======
Regel 76 (3) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung auf die Einspruchsschrift entsprechend anzuwenden sind.
**Regel 76 (3) EPÜ**
Die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung sind auf die Einspruchsschrift entsprechend anzuwenden.
===== siehe auch =====
Regel 76 EPÜ -> [[Form und Inhalt des Einspruchs]] \\
Beschreibt die Form und den Inhalt des Einspruchs.
====== Anwendung der Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung ======
Regel 99 (3) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung auf die Beschwerdeschrift, die Beschwerdebegründung und die im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden sind.
**Regel 99 (3) EPÜ**
Die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung sind auf die Beschwerdeschrift, die Beschwerdebegründung und die im Beschwerdeverfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden.
===== siehe auch =====
Regel 99 EPÜ -> [[Inhalt der Beschwerdeschrift und der Beschwerdebegründung]] \\
Beschreibt den Inhalt der Beschwerdeschrift und der Beschwerdebegründung.
====== Anwendung der Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung ======
Regel 107 (3) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung auf den Antrag auf Überprüfung und die im Verfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden sind.
**Regel 107 (3) EPÜ**
Die Vorschriften des Dritten Teils der Ausführungsordnung sind auf den Antrag auf Überprüfung und die im Verfahren eingereichten Unterlagen entsprechend anzuwenden.
===== siehe auch =====
Regel 107 EPÜ -> [[Inhalt des Antrags auf Überprüfung]] \\
Beschreibt den Inhalt des Antrags auf Überprüfung.