====== Inhalt des Antrags ====== Regel 92 (2) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die erforderlichen Angaben im Antrag auf Beschränkung oder Widerruf eines europäischen Patents. **Regel 92 (2) EPÜ** Der Antrag muss enthalten: a) Angaben zur Person des antragstellenden [[Patentinhaber|Patentinhabers]] (Antragsteller) nach Maßgabe der Regel 41 Absatz 2 c) [-> [[Erteilungsantrag]]] sowie die Angabe der [[Vertragsstaaten]], für die der Antragsteller Inhaber des Patents ist; b) die Nummer des Patents, dessen Beschränkung oder Widerruf beantragt wird, und eine Liste der Vertragsstaaten, in denen es wirksam geworden ist; c) gegebenenfalls Namen und Anschrift der Inhaber des Patents für die Vertragsstaaten, in denen der Antragsteller nicht Inhaber des Patents ist, sowie den Nachweis, dass der Antragsteller befugt ist, im Verfahren für sie zu handeln; d) falls die Beschränkung des Patents beantragt wird, eine vollständige Fassung der geänderten [[Patentansprüche]] und gegebenenfalls der [[Beschreibung]] und [[Zeichnungen]] in der geänderten Fassung; e) falls ein Vertreter des Antragstellers bestellt ist, Angaben zur Person nach Maßgabe der Regel 41 Absatz 2 d). ===== siehe auch ===== Regel 92 EPÜ -> [[Antragserfordernisse]] \\ Beschreibt die Erfordernisse für den Antrag auf Beschränkung oder Widerruf eines europäischen Patents.