====== Antragserfordernisse ====== Regel 92 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Erfordernisse für den Antrag auf Beschränkung oder Widerruf eines europäischen Patents. Regel 92 (1) EPÜ -> [[Schriftlicher Antrag]] \\ Der Antrag auf Beschränkung oder Widerruf eines europäischen Patents ist schriftlich in einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts zu stellen. Regel 92 (2) EPÜ -> [[Antragsinhalt]] \\ Der Antrag muss bestimmte Angaben enthalten. ===== siehe auch ===== AO EPÜ, Teil 5, Kapitel II -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 5, Kapitel II EPÜ: Beschränkungs- und Widerrufsverfahren|Beschränkungs- und Widerrufsverfahren]] \\ In diesem Kapitel werden die Verfahren zur Beschränkung oder zum Widerruf europäischer Patente behandelt. Es umfasst die Zuständigkeit für das Verfahren, die Anforderungen an den Antrag und die Entscheidung über den Antrag sowie die Form der geänderten europäischen Patentschrift.