====== Antrag auf Eintragung ====== **Artikel 134 (4) EPÜ** Die Eintragung erfolgt aufgrund eines Antrags, dem die Bescheinigungen beizufügen sind, aus denen sich ergibt, dass die in Absatz 2 oder 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. ===== siehe auch ===== Artikel 134 EPÜ -> [[Vertretung vor dem europäischen Patentamt]] \\ Regelt die Vertretung durch zugelassene Vertreter und Rechtsanwälte vor dem Europäischen Patentamt.