====== Antrag auf Beschränkung oder Widerruf während eines Einspruchsverfahrens ====== Regel 93 (1) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass der Antrag auf Beschränkung oder Widerruf als nicht eingereicht gilt, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung ein Einspruchsverfahren anhängig ist. **Regel 93 (1) EPÜ** Der Antrag auf Beschränkung oder Widerruf gilt als nicht eingereicht, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung ein Einspruchsverfahren in Bezug auf das Patent anhängig ist. ===== siehe auch ===== Regel 93 EPÜ -> [[Vorrang des Einspruchsverfahrens]] \\ Beschreibt den Vorrang des Einspruchsverfahrens vor dem Beschränkungs- oder Widerrufsverfahren.