====== Amtssprachen und Urschrift ====== Artikel 177 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Amtssprachen des Übereinkommens und die Urschrift. **Artikel 177 (1) EPÜ** Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, und wird im Archiv der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hinterlegt. ===== siehe auch ===== Artikel 177 EPÜ -> [[Sprachen des Übereinkommens]] \\ Regelt die Sprachen des Übereinkommens und die amtlichen Fassungen.