====== Allgemeine Bestimmungen zum laufenden Konto ====== **Nr. 1 VLK** Nach Artikel 5 (2) und 7 (2) der Gebührenordnung (GebO) stellt das Europäische Patentamt (EPA) interessierten natürlichen oder juristischen Personen sowie Gesellschaften, die nach dem für sie maßgebenden Recht einer juristischen Person gleichgestellt sind, laufende Konten für die Entrichtung der an das EPA zu zahlenden Gebühren zur Verfügung. Die laufenden Konten werden am Sitz des EPA in München ausschließlich in Euro geführt. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.