====== Änderungsbuchung; Berichtigungsbuchung ====== Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln die Durchführung von Änderungs- und Berichtigungsbuchungen bei Änderungen oder Unrichtigkeiten in der Abbuchung. 8.1 VAA -> [[Änderungsbuchung]] \\ Das EPA führt eine Änderungsbuchung durch, wenn Änderungen der gebührenrechtlichen Grundlagen bekannt werden. 8.2 VAA -> [[Berichtigungsbuchung]] \\ Das EPA führt eine Berichtigungsbuchung durch, wenn Unrichtigkeiten bei der Abbuchung festgestellt werden. ===== siehe auch ===== VAA -> [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] \\ Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.