====== Änderungen der internationalen Anmeldung ====== **Regel 161 EPÜ 2000** Unbeschadet der Regel 137 Absätze 2 bis 4 kann die Anmeldung innerhalb eines Monats nach einer entsprechenden Mitteilung an den Anmelder einmal geändert werden. Die geänderte Anmeldung wird einer nach Artikel 153 Absatz 7 erforderlichen ergänzenden Recherche zugrunde gelegt. ===== siehe auch ===== * [[Änderungen]]