====== Änderung der Patentanmeldung ====== Die Änderung einer [[Patentanmeldung]] im Rahmen des [[Europäisches Patentübereinkommens|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) ist ein Prozess, durch den der [[Anmelder]] die ursprünglich eingereichte [[Patentanmeldung]] vor der [[Erteilung des Patents]] ändern kann. Die Änderungen können sich auf die [[Beschreibung]], die [[Ansprüche]] und die [[Zeichnungen]] der [[Anmeldung]] beziehen. Nach Artikel 123 (1) EPÜ [-> [[Änderung der Anmeldungen]]] ist es dem Anmelder gestattet, Anträge auf Änderungen jederzeit während des Prüfungsverfahrens einzureichen. Gemäß Artikel 123 (2) EPÜ [-> [[Verbot der unzulässigen Erweiterung]]] dürfen dabei jedoch keine neuen Informationen hinzugefügt werden, die über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgehen. Zudem dürfen Änderungen nach Artikel 123 (3) EPÜ [-> [[Erweiterung des Schutzbereichs]] ] nicht den Umfang der Ansprüche eines erteilten Patents erweitern. ===== siehe auch ===== Art. 123 EPÜ -> [[Änderungen]] \\ Regelt die zulässigen Änderungen der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents.