====== Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter ====== Nr. 16 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter auf laufende Konten. Nr. 16.1 VLK -> [[Belastung mit Jahresbeiträgen]] \\ Laufende Konten können mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern belastet werden. Nr. 16.2 VLK -> [[Feste Abbuchungstage]] \\ Abbuchungsaufträge werden jährlich am 25. Februar und 25. Juni ausgeführt. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.