====== Abbuchung in Euro ====== 4.3 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) beschreibt, dass die Abbuchung in Euro in Höhe des am maßgebenden Zahlungstag gültigen Betrags erfolgt. **4.3 VAA** Die Abbuchung erfolgt in Euro in Höhe des Betrags, der am maßgebenden Zahlungstag der jeweiligen Gebühr gültig ist. ===== siehe auch ===== VAA, Abschnitt 4 -> [[Automatische Abbuchung von Gebühren]] \\ Regelt den Prozess der automatischen Abbuchung von Gebühren beim EPA, einschließlich der Reihenfolge und Bedingungen der Abbuchung.