====== Übertragungserklärung und Übertragungsvertrag ====== **§ 28 DPMAV (4)** Für die in Absatz 3 Nr. 2 genannten Erklärungen sollen die vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblätter verwendet werden. Für den in Absatz 3 Nr. 2 Buchstabe b genannten Übertragungsvertrag kann ebenfalls das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt verwendet werden. § 28 DPMAV -> [[Eintragung eines Rechtsübergangs]] ===== siehe auch ===== § 28 DPMAV -> [[Eintragung eines Rechtsübergangs]]