====== Entscheidungen der Markenabteilungen ====== ** § 5 (4) DPMAV** Die Markenabteilungen entscheiden nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme ihrer [[Vorsitzender der Markenabteilung|Vorsitzenden]] den Ausschlag. ===== siehe auch ===== § 5 DPMAV -> [[Markenabteilungen]]