====== Entscheidung durch die Gebrauchsmusterabteilung ====== **§ 3 (4) DPMAV** Die Gebrauchsmusterabteilungen entscheiden nach Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme ihrer [[Vorsitzender der Gebrauchsmusterabteilung|Vorsitzenden]] den Ausschlag. ===== siehe auch ===== § 3 DMPAV -> [[Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen]]