====== Berichtigung der Register und Veröffentlichungen ====== **§ 26 (1) DPMAV** In dem Berichtigungsantrag sind anzugeben: - das Aktenzeichen des Schutzrechts, - der Name und die Anschrift des Inhabers des Schutzrechts, - falls der Inhaber des Schutzrechts einen Vertreter bestellt hat, der Name und die Anschrift des Vertreters, - die Bezeichnung des Fehlers, der berichtigt werden soll, - die einzutragende Berichtigung. **§ 26 (2) DPMAV** Enthalten mehrere Eintragungen von Schutzrechten desselben Inhabers denselben Fehler, so kann der Antrag auf Berichtigung dieses Fehlers für alle Eintragungen gemeinsam gestellt werden. **§ 26 (3) DPMAV** Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend auf die Berichtigung von Veröffentlichungen anzuwenden. ===== siehe auch ===== DPMAV -> [[DPMAV]]