====== Aufgaben des Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilung ====== **§ 3 (2) S. 1 DPMAV** Die Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilungen leiten die Geschäfte in den Verfahren vor ihren Gebrauchsmusterabteilungen. **§ 3 (2) S. 4 DPMAV** Die Vorsitzenden prüfen die Entwürfe der Beschlüsse und Gutachten für ihre Gebrauchsmusterabteilung und stellen sie fest. **§ 3 (2) S. 5 DPMAV** Über sachliche Meinungsverschiedenheiten beschließt die jeweilige Gebrauchsmusterabteilung. ===== siehe auch ===== § 3 DPMAV -> [[Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen]]