====== Aufgaben des Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilung ======
**§ 3 (2) S. 1 DPMAV**
Die Vorsitzenden der Gebrauchsmusterabteilungen leiten die Geschäfte in den Verfahren vor ihren Gebrauchsmusterabteilungen.
**§ 3 (2) S. 4 DPMAV**
Die Vorsitzenden prüfen die Entwürfe der Beschlüsse und Gutachten für ihre Gebrauchsmusterabteilung und stellen sie fest.
**§ 3 (2) S. 5 DPMAV**
Über sachliche Meinungsverschiedenheiten beschließt die jeweilige Gebrauchsmusterabteilung.
===== siehe auch =====
§ 3 DPMAV -> [[Gebrauchsmusterstelle und Gebrauchsmusterabteilungen]]