====== Änderungen von Namen oder Anschriften ======
**§ 27 (1) DPMAV**
In dem Antrag auf Eintragung von Änderungen des Namens oder der Anschrift des Inhabers eines eingetragenen Schutzrechts sind anzugeben:
- das Aktenzeichen des Schutzrechts,
- der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift des Inhabers des Schutzrechts in der im Register eingetragenen Form,
- falls der Inhaber des Schutzrechts einen Vertreter bestellt hat, der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift des Vertreters,
- der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift in der neu in das Register einzutragenden Form.
**§ 27 (2) DPMAV**
Betrifft die Änderung mehrere eingetragene Schutzrechte desselben Inhabers, so kann der Antrag auf Eintragung der Änderung für alle Schutzrechte gemeinsam gestellt werden.
**§ 27 (3) DPMAV**
Die Absätze 1 und 2 sowie § 13 sind entsprechend auf Anträge zur Eintragung von Änderungen des Namens oder der Anschrift eines Vertreters oder eines Zustellungsbevollmächtigten anzuwenden.
===== siehe auch =====
DPMAV -> [[DPMAV]]