====== Änderungen von Namen oder Anschriften ====== **§ 27 (1) DPMAV** In dem Antrag auf Eintragung von Änderungen des Namens oder der Anschrift des Inhabers eines eingetragenen Schutzrechts sind anzugeben: - das Aktenzeichen des Schutzrechts, - der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift des Inhabers des Schutzrechts in der im Register eingetragenen Form, - falls der Inhaber des Schutzrechts einen Vertreter bestellt hat, der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift des Vertreters, - der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift in der neu in das Register einzutragenden Form. **§ 27 (2) DPMAV** Betrifft die Änderung mehrere eingetragene Schutzrechte desselben Inhabers, so kann der Antrag auf Eintragung der Änderung für alle Schutzrechte gemeinsam gestellt werden. **§ 27 (3) DPMAV** Die Absätze 1 und 2 sowie § 13 sind entsprechend auf Anträge zur Eintragung von Änderungen des Namens oder der Anschrift eines Vertreters oder eines Zustellungsbevollmächtigten anzuwenden. ===== siehe auch ===== DPMAV -> [[DPMAV]]