====== Rechtsbeschwerde ====== **§ 23 (5) DesignG** Gegen die Beschlüsse des Beschwerdesenats über eine Beschwerde nach Absatz 2 findet die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof statt, wenn der Beschwerdesenat die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. § 100 Absatz 2 und 3, die §§ 101 bis 109, 123 Absatz 1 bis 5 und 7 sowie die §§ 124 und 128b des Patentgesetzes finden entsprechende Anwendung. § 23 Abs. 1 bis 3 DesignG -> [[Verfahrensvorschriften]] \\ § 23 Abs. 4 DesignG-> [[Beschwerde]]\\ ===== siehe auch ===== DesignG -> [[Designgesetz]]\\ §23 Abs.1 bis 3 DesignG -> [[Verfahrensvorschriften]]\\ §23 Abs.4 DesignG -> [[Beschwerde]]\\