====== Inhalt der Anmeldung ======
**§ 3 (1) DesignV**
Die Anmeldung zur Eintragung eines Designs in das Designregister muss nach § 11 Absatz 2 und 3 des Designgesetzes enthalten: :
- den [[Antrag auf Eintragung]] ([[Antrag auf Eintragung|§ 5]]),
- Angaben, die erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen (§ 6 Absatz 1 bis 3),
- die [[Wiedergabe des Designs]] ([[Wiedergabe des Designs|§ 7]]) oder im Fall des [[Anmeldung|§ 11]] Abs. 2 Satz 2 des [[Designgesetz|Designgesetzes]] den [[Flächenmäßige Designabschnitte|flächenmäßigen Designabschnitt]] ([[Flächenmäßige Designabschnitte|§ 8]]) und
- die [[Angabe der Erzeugnisse, Klassifizierung, Warenliste|Angabe der Erzeugnisse]] ([[Angabe der Erzeugnisse, Klassifizierung, Warenliste|§ 8]]), in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (§ 9).
**§ 3 (2) DesignV**
Die Anmeldung kann ferner enthalten:
- eine [[Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe]] ([[Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe|§ 10]]),
- einen Antrag auf [[Aufschiebung der Bekanntmachung]] der Wiedergabe nach [[Aufschiebung der Bekanntmachung|§ 21]] Abs. 1 Satz 1 des [[Designgesetz|Designgesetzes]],
- die Angabe der Warenklasse oder ein Verzeichnis mit den Warenklassen, in die das Design einzuordnen ist ([[Angabe der Erzeugnisse, Klassifizierung, Warenliste|§ 9]]),
- die Angabe eines Vertreters (§ 6 Absatz 4),
- die Angabe des Entwerfers (§ 6 Absatz 5),
- eine Erklärung, dass die Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung desselben Designs oder eine Ausstellungspriorität in Anspruch genommen wird (§ 11), und
- die unverbindliche Erklärung des Anmelders, ob ein Interesse an der Vergabe von Lizenzen besteht.
===== siehe auch =====
DesignG -> [[Designverordnung]]\\
DesignG -> [[Designrecht]]\\
DesignG -> [[Designgesetz]]\\