====== Eintragungshindernisse ====== **§ 18 DesignG** Ist der Gegenstand der Anmeldung kein Design im Sinne des [[Begriffsbestimmungen|§ 1 Nr. 1]] oder ist ein Design nach [[Ausschluss vom Geschmacksmusterschutz|§ 3 Abs. 1]] Nr. 3 oder Nr. 4 vom Designschutz ausgeschlossen, so weist das Deutsche Patent- und Markenamt die Anmeldung zurück. ===== siehe auch ===== DesignG -> [[Designgesetz]]\\ §1 DesignG -> [[Begriffsbestimmungen]]\\ §3 DesignG -> [[Ausschluss vom Designschutz]]\\