====== Eintragung der Anmeldung ====== **§ 13 (1) GeschmMV** Zu der Anmeldung werden folgende Angaben in das Geschmacksmusterregister eingetragen: - das Aktenzeichen der Anmeldung, - der Name und der Wohnort oder Sitz des Anmelders, bei ausländischen Orten auch der Staat ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 1 und 4), - die Zustellungsanschrift mit einer Angabe zum Zustellungsempfänger, - der [[Anmeldetag]] ([[Anmeldetag|§ 13]] Abs. 1 und [[Prüfung der Anmeldung|§ 16]] Abs. 5 Satz 2 des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]]), - der Tag der Eintragung, - die Erzeugnisse (§ 8) und - die Warenklassen (§ 19 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes), bestehend aus der Angabe der Klassen und Unterklassen. **§ 13 (2) GeschmMV** Gegebenenfalls werden folgende Angaben eingetragen: - der Name und die Anschrift des Vertreters ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 5), - der Name und die Anschrift des Entwerfers ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 6), - der Name und der Wohnort des benannten vertretungsberechtigten Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 1 Nr. 2), - ein Hinweis, ob die Eintragung die Anmeldung eines einzelnen Musters oder eine [[Sammelanmeldung]] ([[Sammelanmeldung|§ 12]] des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]]) betrifft. Bei Eintragung einer Sammelanmeldung wird ferner die Zahl der in der Anmeldung zusammengefassten Muster angegeben ([[Antrag auf Eintragung|§ 4]] Abs. 2 Nr. 1), - die fortlaufende Nummerierung des Musters bei Sammelanmeldungen ([[Antrag auf Eintragung|§ 4]] Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a), - (weggefallen) - die Beschreibung ([[Anmeldung|§ 11]] Abs. 4 Nr. 1 des Geschmacksmustergesetzes), - der Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe ([[Aufschiebung der Bekanntmachung|§ 21]] Abs. 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), - ein Hinweis auf die Ersetzung der Wiedergabe durch einen flächenmäßigen Musterabschnitt ([[Anmeldung|§ 11]] Abs. 2 Satz 2 des Geschmacksmustergesetzes), - Zeit, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung desselben Musters bei Inanspruchnahme einer Priorität nach [[Ausländische Priorität|§ 14]] des Geschmacksmustergesetzes, - der Tag der erstmaligen Zurschaustellung und Bezeichnung der Ausstellung bei Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität nach [[Ausstellungspriorität|§ 15]] des Geschmacksmustergesetzes, - die unverbindliche Erklärung über das Interesse an der Vergabe von Lizenzen, - dingliche Rechte ([[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren|§ 30]] Abs. 1 Nr. 1, [[Angemeldete Geschmacksmuster|§ 32]] des Geschmacksmustergesetzes), - Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ([[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren|§ 30]] Abs. 1 Nr. 2, [[Angemeldete Geschmacksmuster|§ 32]] des Geschmacksmustergesetzes) und - ein Insolvenzverfahren ([[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren|§ 30]] Abs. 3, [[Angemeldete Geschmacksmuster|§ 32]] des Geschmacksmustergesetzes). **§ 13 (3) GeschmMV** Im Falle von Rechtsübergängen wird nur derjenige in das Register eingetragen, der zum Zeitpunkt der Eintragung des Geschmacksmusters Inhaber des durch die [[Anmeldung]] begründeten Rechts ist. **§ 13 (4) GeschmMV** Ist die [[Aufschiebung der Bekanntmachung]] der Wiedergabe nach [[Aufschiebung der Bekanntmachung|§ 21]] Abs. 1 Satz 1 des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]] beantragt worden, so beschränkt sich die Eintragung der [[Anmeldung]] auf die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5, nach Absatz 2 Nummer 1, 3, 8, 12 bis 15 sowie den Prioritätstag nach Absatz 2 Nummer 10 und 11. Wird der Schutz auf die Schutzdauer nach [[Dauer des Schutzes|§ 27]] Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes erstreckt ([[Aufschiebung der Bekanntmachung|§ 21]] Abs. 2 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), so werden die übrigen Angaben eingetragen. **§ 13 (5) GeschmMV** Auf die Eintragung von typografischen Schriftzeichen finden Absatz 1 Nr. 6 und 7 und Absatz 2 Nr. 9 keine Anwendung. ===== interne Verweise ===== * [[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer]] * [[Prüfung der Anmeldung]] * [[Anmeldetag]] * [[Sammelanmeldung]] * [[Antrag auf Eintragung]] * [[Aufschiebung der Bekanntmachung]] * [[Ausstellungspriorität]] * [[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren]] * [[Angemeldete Geschmacksmuster]] * [[Anmeldung]] * [[Dauer des Schutzes]] ===== siehe auch ===== * [[Geschmacksmusterverordnung]] * [[Geschmacksmusterrecht]] DesignG -> [[Designgesetz]] * [[:Deutsches Patent- und Markenamt]]