====== Ausschluss vom Designschutz ====== § 3 (1) Nr. 1 DesignG -> [[Freihaltebedürfnis an ausschließlich technisch bedingten Erscheinungsmerkmalen]] \\ § 3 (1) Nr. 2, (2) DesignG -> [[Freihaltebedürfnis an Erscheinungsmerkmalen mit zwangsläufig nachzubildender Form]] \\ § 3 (1) Nr. 3 DesignG -> [[Verbot von sittenwidrigen Mustern]] \\ § 3 (1) Nr. 4 DesignG -> [[Freihaltebedürfnis an Hoheitszeichen und sonstigen Zeichen von öffentlichem Interesse]] § 3 (2) DesignG -> [[Erscheinungsmerkmale, die den Zusammenbau oder die Verbindung einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Teilen innerhalb eines Bauteilesystems zu ermöglichen]] \\ ===== siehe auch ===== § 2 (1) DesignG -> [[Geschmacksmusterfähigkeit]]