====== Auslegung eines als Strichzeichnung hinterlegten Designs ====== Der Anmelder hat es in der Hand, durch die Wahl der Wiedergabemittel den Umfang des Schutzes des Designs zu bestimmen. So führen abstrahierende Wiedergabemittel zu einem breiteren Schutz.((BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18 - Sportbrille)) Wird eine Strichzeichnung hinterlegt, wird hierdurch ein Gegenstand mit bestimmten Konturen geschützt. In diesem Fall wird von den Farben des Gegenstands abstrahiert.((BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - I ZB 26/18 - Sportbrille; m.V.a. Ruhl, GRUR 2010, 289, 297)) ===== siehe auch ===== § 37 (1) DesignG -> [[Gegenstand des Schutzes]] -> [[Auslegung der Darstellungen des Musters]]