====== Syndikusanwalt ====== Ein Syndikusanwalt (auch Firmenanwalt, oder Syndikus) vertritt als Rechtsanwalt einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses. Durch die Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte wird der Syndikusanwalt wird in die [[Bundesrechtsanwaltsordnung:Bundesrechtsanwaltsordnung|BRAO]] integriert. § 59a BRAO ===== siehe auch ===== BRAO -> [[Bundesrechtsanwaltsordnung:Bundesrechtsanwaltsordnung]]